Die erste Steuererklärung

So gelingt es!

In Kürze: Wenn du ein eigenes Einkommen hast, musst du – unter Berücksichtigung gewisser Freibeträge – eine Steuererklärung abgeben. Zudem kann das Finanzamt eine Steuererklärung unabhängig deiner Situation explizit anfordern. Die Steuererklärung musst du üblicherweise in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.

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Die Abgabepflicht

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (dies macht Sinn, wenn du beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist diese für dich dann, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährlicher Arbeitslohn über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Zudem musst du beim Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Bist du verheiratet, kann die Steuerklasse deines Ehepartners dich ebenfalls ggf. zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskosten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Einkommensquellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus verpflichten ebenfalls zur Steuererklärung.

Die Abgabefristen

Deine Steuererklärung musst du üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des Folge-Folgejahres. Für die freiwillige Steuererklärung hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.

Was ist absetzbar?

Absetzbar – das heißt steuermindernd – sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle im Zusammenhang mit deinem Beruf getroffenen Ausgaben kannst du hier angeben, z.B. die Fahrkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.

Zudem kannst du über den Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben absetzen. Üblicherweise akzeptiert das Finanzamt unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungskosten, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Desweiteren kannst du im Einzelfall beim Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend machen. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.


Zu guter Letzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).

Gut zu Wissen

Nötige Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Falls du diese nicht mehr auffindest, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du ggf. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Falls du Ausgaben steuermindernd deklarieren möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) grundsätzlich parat haben. Wichtig: Diese musst du nicht mit der Steuererklärung zusammen einreichen. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorweist. Zudem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn) aufzubewahren und ggf. vorzulegen.
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