Kryptowährung in der Steuerklärung

Was du beachten musst

Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Hinzu kommen ggf. die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Bei längerer Haltedauer kannst du ggf. deinen Gewinn steuerfrei behalten.

Inhaltsverzeichnis

Kryptowährungen aus der Sicht des Finanzamtes

Das Finanzamt betrachtet Kryptowährungen nicht als Kapitalanlage oder Währung (dann wäre die Abgeltungssteuer fällig), sondern als sog. privates Veräußerungsgeschäft. Vergleichen kannst du das mit dem Kauf eines Goldbarrens oder Kunstwerkes, bei welchem du den Gewinn auch mit deinem Steuersatz versteuern musst. Die Freigrenze beträgt dafür EUR 600 jährlich. Hältst du deine Kryptos länger als ein Jahr, musst du unter Umständen gar keine Steuer auf deinen Gewinn bezahlen.

Kryptowährungen richtig angeben – so geht es

Im ersten Schritt musst du prüfen, ob du über die Freigrenze von EUR 600 im Jahr beim Verkauf kommst. Das reine Halten von Kryptos führt (nach aktuellem Recht) zu keiner Steuerbelastung. Falls du unter der Freigrenze bleibst, bist du an dieser Stelle mit deiner Steuererklärung in Bezug auf Kryptowährungen schon fertig. Falls du über den Freibetrag kommst, gilt in der Regel das FIFO-Prinzip: First in, first out. Das heißt deine ältesten Kryptos werden fiktiv zuerst verkauft und steuerlich belastet. Vereinzelt wird auch das LIFO-Verfahren (Last in, first out: die letztgekauften Kryptos werden als erstes veräußert) vom Finanzamt akzeptiert. Hier solltest du jedoch unbedingt vorab mit deinem Finanzamt Rücksprache halten, ob dieses LIFO für Kryptos anerkennt oder nicht. Wichtig: Der Gesamtgewinn wird versteuert – damit auch der Gewinnanteil innerhalb des Freibetrages!

Haltedauer vs. Nutzung als Einkommensquelle

In der Steuererklärung musst du Angaben zu den verkauften Kryptos tätigen: Dein Einkaufspreis, wie lange die Haltedauer war und ob ggf. Kosten durch das Halten entstanden sind. Der zu versteuernde Ertrag berechnet sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufswerbungskosten = Ertrag.

Hast du deine Kryptos länger als ein Jahr gehalten, musst du den Verkauf zwar angeben, es wird jedoch keine Steuer auf den Gewinn fällig. Anders sieht es aus, wenn du die Kryptos bewusst als Einkunftsquelle nutzen möchtest. Dies kann je nach Finanzamt unterschiedlich ausgelegt werden. In der Regel wird jedoch das Minen von Kryptos grundsätzlich als Einkunftserzielungsabsicht angesehen und der gesamte Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer! Ausnahme: Du behältst deine Kryptos länger als zehn Jahre.

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Verlustverrechnung möglich

Verluste beim Handeln mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Alternativ übernimmt das Finanzamt deinen Verlust als Verlustvortrag in künftige Steuerjahre.

Unter der Freigrenze:

Die für Außenstehende relativ schwierige Nachverfolgbarkeit von Käufen und Verkäufen von Kryptowährungen ist den Finanzämtern und Regierungen Europas schon länger ein Dorn im Auge. Selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst, kann es sinnvoll sein, deine Kryptokäufe und -verkäufe korrekt in der Steuer anzugeben. So vermeidest du ggf. in einigen Jahren unangenehme Nachfragen. Das Finanzamt könnte dir sonst womöglich bei einem späteren Verkauf über dem Freibetrag und geänderter Gesetzeslage auf Verdacht unterstellen, dass du jahrelang Kryptoverkäufe unterschlagen hast. Die Folge: Eine unangenehme, aufwändige Steuerprüfung. Hier sukzessive über Jahre deine Kryptobestände korrekt anzugeben, hilft dir den (unbegründeten) Verdacht von dir zu lenken.

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